UPC-Gerichtsgebühren steigen ab Januar 2026
EPG-News | 27.11.2025
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) führt zum 1. Januar 2026 eine umfassende Anpassung seines Gebührenverzeichnisses ein und erhöht dabei zentrale Verfahrenskosten sowie führt neue Gebühren in mehreren Verfahrensbereichen ein.
Die Kerngebühren für Klagen wie Patentverletzung, negative Feststellung und Nichtigkeit steigen um rund 33 %. Wertabhängige Gebühren erhöhen sich deutlich um etwa 32 % in erster Instanz und rund 45 % im Berufungsverfahren und wirken sich damit besonders auf höherwertige Streitigkeiten aus.
Einzelne Anträge erfahren besonders starke Anpassungen. So steigt die Gebühr für Beweissicherung und Besichtigungsanordnungen auf 5.000 € (zuvor 350 €) und spiegelt damit die höhere Intensität und Dringlichkeit dieser Maßnahmen wider. Zusätzlich werden neue Kleinbetragsgebühren für bestimmte verfahrensbezogene Anträge eingeführt, etwa Vollstreckungsschritte und Registerersuchen.
Begleitend werden das Erstattungsregime verschärft und wertabhängige Komponenten für einstweilige Maßnahmen und Beweismaßnahmen eingeführt, sodass der Streitwert stärker in die Kostengesamtbelastung einfließt. Parteien, die zu Beginn des Jahres 2026 EPG-Verfahren planen, sollten Zeitpläne und Budgets frühzeitig prüfen, da der neue Gebührentarif für ab dem Stichtag eingereichte Verfahren gilt.
Quellen
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