Mailand und das EPG unterzeichnen eine Vereinbarung über den dritten Sitz der Zentralkammer

EPG-News | 31.01.2024

Am 26. Januar 2024 erreichten das Einheitliche Patentgericht (EPG) und Italien einen Meilenstein mit der Finalisierung des Hauptsitzabkommens für den dritten Sitz der Zentralabteilung des EPG in Mailand. Diese Entwicklung folgt auf die Entscheidung des Verwaltungsausschusses des EPG im Juni, einen Schlüsselbereich der Zentralabteilung von London nach Mailand zu verlegen, der Branchen wie Pharmazeutika, Medizinprodukte, Landwirtschaft, Lebensmittel, Tabak, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Holz und Möbel, Feuerbekämpfung sowie Sport und Spiele umfasst.

Die Formalisierung des Abkommens, nachdem Mailand im November die "International Training Days" für das EPG ausgerichtet hatte, markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des EPG als neues Gerichtssystem in Europa. Die Unterzeichnungszeremonie im italienischen Außenministerium vertraten Nicola Verola, der Generaldirektor für Europa, und Klaus Grabinski, den Präsidenten des Berufungsgerichts, Italien bzw. das EPG.

Weitere Informationen (Englisch)

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