Dänemark ratifiziert das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts

EPG-News | 02.05.2023

Dänemark hat am 28. April seine Ratifizierungsurkunde für das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts hinterlegt. Dänemark wird eine Lokalkammer Kopenhagen haben, und das Protokoll wird sicherstellen, dass das Gericht seine amtlichen Tätigkeiten ordnungsgemäß ausüben kann.

Länder mit einer Kammer, die das Protokoll noch nicht ratifiziert haben, sind Österreich (Lokalkammer: Wien) sowie Estland, Lettland und Litauen (die zusammen mit Schweden die nordisch-baltische Regionalkammer bilden).

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