HOFFMANN EITLE vertritt Ericsson erfolgreich in Verfahren vor dem EPA und dem EPG
News | 12.06.2025
Im Rahmen eines kürzlich beigelegten globalen Patentstreits zwischen Ericsson und Lenovo hat Hoffmann Eitle seine langjährige Mandantin Ericsson in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) erfolgreich vertreten.
Im Februar 2024 reichte Motorola Mobility, eine Tochtergesellschaft von Lenovo, bei der Lokalkammer München des EPG Verletzungsklagen gegen Ericsson betreffend zwei europäische Patente ein (Aktenzeichen: ACT_5324/2024, ACT_5326/2024 und ACT_47298/2024). Das erste und dritte Verfahren betrafen EP 3 780 758; das zweite Verfahren betraf EP 3 342 086.
In Erwiderung auf die Klagen bereiteten Giovanni Corneo und Nicolas Douxchamps, Partner bei Hoffmann Eitle, im Namen von Ericsson Einsprüche gegen die beiden geltend gemachten Patente vor und reichten diese beim EPA ein. Darüber hinaus bereitete das Team von Hoffmann Eitle den technischen Teil der parallelen Widerklagen auf Nichtigerklärung vor, die beim EPG eingereicht wurden, und koordinierte außerdem die Strategie für die Verletzungsverfahren vor dem EPG unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Einspruchsverfahren vor dem EPA.
In Erwiderung auf die Einsprüche reichte Motorola Mobility zunächst beim EPA Hilfsanträge einschließlich Anspruchsänderungen sowie beim EPG entsprechende Anträge auf Änderung der Patente ein. Als Reaktion auf weitere Angriffe durch die Einsprechende beim EPA gegen die zunächst vorgelegten Hilfsanträge reichte Motorola Mobility weitere (engere) Hilfsanträge beim EPA ein, die nicht Teil der beim EPG eingereichten Anträge auf Änderung der Patente waren. Da die Einspruchsverfahren beim EPA auf Antrag der Einsprechenden erfolgreich beschleunigt wurden, waren die Einspruchsabteilungen in der Lage, über die Einspruchsverfahren zu entscheiden, bevor das EPG eine Sachentscheidung in den beiden Verfahren betreffend EP 3 780 758 und EP 3 342 086 treffen konnte. In der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2025 betreffend EP 3 342 086 erklärte die Einspruchsabteilung alle von Ericsson angegriffenen Ansprüche für nichtig, woraufhin Motorola Mobility eine Aussetzung der Verfahren vor dem EPG beantragte. Derweil beschloss die Einspruchsabteilung des EPA in der mündlichen Verhandlung vom 26. März 2025, EP 3 780 758 in eingeschränkter Form aufrechtzuerhalten.
Die Verteidigung von Ericsson war letztlich zielführend und erfolgreich, da die Einspruchsabteilungen des EPA die Patentfähigkeit aller vor dem EPG in den anhängigen Verfahren ACT_5324/2024, ACT_5326/2024 und ACT_47298/2024 geltend gemachten Ansprüche verneinten.
Die Beilegung des Patentstreits wurde Anfang April 2025, kurz nach der Anhörung vom 26. März 2025 im Einspruchsverfahren betreffend EP 3 780 758, erzielt.
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