Abschaffung der "10-Tage-Mitteilungsregel" des EPA
News | 31.10.2023
Die "10-Tage-Zustellungsregel" des EPA wird nicht mehr für Bescheide gelten, die das EPA am oder nach dem 1. November 2023 erlässt.
Wenn das EPA beispielsweise am 1. November 2023 einen Bescheid über eine Erteilungsabsicht (Regel 71 (3) EPÜ) erlässt, gilt dieser Bescheid am 1. November 2023 als dem Adressaten zugestellt, womit die viermonatige Frist für die Erwiderung beginnt. Dementsprechend muss eine Erwiderung innerhalb von vier Monaten ab diesem Datum, d.h. am oder vor dem 1. März 2024, eingereicht werden.
Für Bescheide, die das EPA am oder vor dem 31. Oktober 2023 erlässt, gilt weiterhin die 10-Tage-Regel. So gilt beispielsweise ein Bescheid nach Regel 71 (3) EPÜ, der am 27. Oktober 2023 ausgestellt wurde, auch nach 10 Tagen, d. h. am 6. November 2023, als dem Adressaten zugestellt. Dementsprechend muss eine Erwiderung innerhalb von vier Monaten nach diesem Datum, d. h. am oder vor dem 6. März 2024, eingereicht werden.
In unserem Hoffmann Eitle Quarterly geben wir ausführliche Erläuterungen zum Ende der 10-Tage-Regel und gehen auch auf mögliche Auswirkungen ein.
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