HOFFMANN EITLE gewinnt EPA-Einspruchsverfahren gegen DNA-Sequenzierungspatente

Rechtsprechung | 26.10.2023

Patente auf dem Gebiet der DNA-Sequenzierungstechnologie waren in den letzten Jahren Gegenstand einer Reihe von Patentstreitigkeiten. Dabei handelte es sich unter anderem um EPA-Einsprüche gegen Patente von Illumina Cambridge Limited (z.B. EP 3 363 809 (EP ‘809), EP 3 587 433 (EP ‘433) und EP 3 002 289 (EP ‘289)), gegen die wir besonders aktiv waren (Lasse Weinmann, Leo Polz, Sebastian Giese).

Auf den von HOFFMANN EITLE (Vertreter der Einsprechenden Latvia MGI Tech Sia) eingelegten Einspruch widerrief die Einspruchsabteilung des EPA am 13. Oktober 2023 EP ‘809 in erster Instanz. Das EPA begründete seine Entscheidung damit, dass die Ansprüche von EP ‘809 unzulässig erweitert sind, weil sie entgegen den Erfordernissen der EPA-Rechtsprechung eine unzulässige Mehrfachauswahl aus der ursprünglichen Offenbarung einer früheren Patentanmeldung derselben Patentfamilie erfordern.

Im Februar dieses Jahres hatte das EPA in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren bereits EP ‘433 mit einer ähnlichen Begründung widerrufen. Und schließlich wurde auch EP ‘289 Anfang des Jahres von den Beschwerdekammern aufgrund einer unzulässigen Erweiterung widerrufen.

Diese Widerrufsentscheidungen zeigen, dass das EPA die Erfordernisse der ursprünglichen Offenbarung (Artikel 123 (2) EPÜ und Artikel 76 (1) EPÜ) sehr ernst nimmt. Unzulässige Erweiterung kann in EPA-Einspruchsverfahren eine Grundlage für wirksame Angriffe bilden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den in JUVE Patent erschienenen Artikeln zu EP ‘809 (Illumina loses more patents for DNA-sequencing technology - JUVE Patent (juve-patent.com)) und EP ‘289 (Hoffmann Eitle and MGI prevail as Boards of Appeal revoke Illumina patent - JUVE Patent (juve-patent.com)).

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