Mailand, München und Paris haben ihre Rollen im Einheitlichen Patentgericht verteilt

EPG-News | 09.06.2023

Italien, Frankreich und Deutschland haben eine Einigung über die Aufteilung der bisher London zugewiesenen Zuständigkeiten innerhalb des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) erzielt. Das Ergebnis ihrer trilateralen Gespräche wurde auf einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 2. Juni 2023 vorgestellt. Da der Verweis auf London nach dem Brexit obsolet wird, zielt die vorgeschlagene Änderung des Abkommens darauf ab, die Zuständigkeiten zwischen den drei Sitzen der zentralen Kammer des EPG neu zu verteilen.

Der Vorschlag sieht vor:

  • Mailand wird für Patente der IPC-Klasse A (Täglicher Lebensbedarf) zuständig sein
  • München wird für die Patente der IPC-Klasse C (Chemie und Metallurgie) zuständig sein, und
  • Paris wird für die ergänzenden Schutzzertifikate der Klassen A und C zuständig sein.

Die Mitgliedstaaten werden am 26. Juni 2023 erneut zusammenkommen, um eine Entscheidung zu treffen. Wird die Entscheidung auf der Grundlage von Artikel 87 Abs. 2 des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht angenommen, könnte sie nach einer Frist von 12 Monaten in Kraft treten. In der Zwischenzeit wird der Beschluss des Präsidiums vom 8. Mai 2023 die Zuweisung der Fälle an den Sitz in Paris und München vorläufig regeln.

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