Mailand wird der dritte Sitz der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts

EPG-News | 19.05.2023

Laut einer Pressemitteilung des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit hat sich die italienische Regierung mit Frankreich und Deutschland darauf geeinigt, den dritten Sitz der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in Mailand einzurichten.

Die italienische Regierung hat mit Frankreich und Deutschland vereinbart, eine Zweigstelle der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts in Mailand einzurichten. Die Vereinbarung wird im kommenden Verwaltungsausschuss begeschlossen werden. Das ist ein wichtiges Ergebnis für Italien. [frei übersetzt]

teilte der italienische Außenminister Antonio Tajani auf Twitter mit.

Die Pressemitteilung enthält keine Details über die spezifischen Kompetenzen des Mailänder Sitzes. Wie erst vor wenigen Tagen angekündigt, wird Mailand (wahrscheinlich) einige reduzierte Kompetenzen im Vergleich zum ursprünglich geplanten Sitz in London haben. So werden beispielsweise Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arzneimitteln mit ergänzenden Schutzzertifikaten (SPCs) in Paris verbleiben, während die Bereiche Chemie und Metallurgie zukünftig in München bearbeitet werden.

Aktualisierung (26.06.2023): Der Verwaltungsausschuss des EPG hat einstimmig beschlossen, Mailand als Standort für den dritten Sitz der Zentralkammer zu bestimmen. Wie bereits berichtet, wird der Sitz in Mailand für die IPC-Klasse A (Täglicher Lebensbedarf) zuständig sein.

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