Entscheidung G 2/21 ist da!
Rechtsprechung | 24.03.2023
Die Große Beschwerdekammer hat ihre Entscheidung in G 2/21 veröffentlicht, die erhebliche Auswirkungen auf die Rolle der Plausibilität bei der Beurteilung der hinreichenden Offenbarung und der erfinderischen Tätigkeit sowohl beim EPA als auch bei den nationalen Gerichten der EPÜ-Vertragsstaaten haben wird.
Die Kammer stellte fest, dass Plausibilität keine eigenständige Voraussetzung für die Patentierbarkeit ist, und gab Hinweise dazu, wann technische Wirkungen für die Beurteilung der ausreichenden Offenbarung und der erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können.
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