Deutschland hinterlegt seine Ratifizierungsurkunde des EPG-Übereinkommens
EPG-News | 17.02.2023
Die Bundesregierung hat heute die Ratifizierungsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Europäischen Rat hinterlegt, was das offizielle Inkrafttreten des EPG und damit eine bedeutende Änderung für das europäische Patentrecht auslöst.
Im Einklang mit dem bereits erwarteten Zeitplan wird das EPG nun formell am 1. Juni 2023 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an wird es möglich sein, vor dem UPC zu klagen und ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung zu erlangen.
Angesichts der heutigen Aktivitäten wird die Sunrise Period nun am 1. März 2023 beginnen. In diesen drei Monaten vor dem Inkrafttreten des UPC, haben Inhaber von europäischen Anmeldungen und Patenten die Möglichkeit, die Zuständigkeit des UPC abzulehnen.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere FAQ oder lesen Sie in unserem UPC-Handbuch.
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