Beginn der EPG Sunrise-Period auf den 1. März 2023 verschoben
EPG-News | 06.12.2022
Der Beginn der Sunrise-Period, d.h. die dreimonatigen Frist vor dem eigentlichen Start des Einheitlichen Patentgerichts (EPG), wurde um zwei Monate verschoben und ist nun für den 1. März 2023 vorgesehen. (Link)
Der ursprüngliche Zeitplan sah den 1. Januar 2023 als Beginn der Sunrise-Period und das Inkrafttreten des EPGÜ am 1. April 2023 vor.
Gleichzeitig kündigte das Europäische Patentamt (EPA) öffentlich an, dass die Mechanismen zur Beantragung einer vorzeitigen einheitlichen Wirkung und zur verzögerten Erteilung schon am 1. Januar 2023 zur Verfügung stehen werden, unabhängig von der Verzögerung des Beginns der Sunrise-Period. (Link)
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Aktueller Zeitplan