Amicus Curiae-Stellungnahme G1/21
News | 28.04.2021
Das Europäische Patentamt plant, die mündliche Verhandlung per Videokonferenz (im Folgenden: Videoverfahren) auch nach dem Ende der aktuellen Pandemie zum "neuen Normalfall" zu machen. Im Hinblick auf das Beschwerdeverfahren wurde durch einen Beschluss des Verwaltungsrats ein neuer Artikel 15a in die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern aufgenommen. Art. 15a(1) bestimmt: "Die Kammer kann beschließen, eine mündliche Verhandlung gemäß Artikel 116 EPÜ per Videokonferenz abzuhalten, wenn die Kammer dies entweder auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen für angemessen hält". In dem Verfahren G 1/21, das derzeit bei der Großen Beschwerdekammer anhängig ist, hat die vorlegende Kammer der Großen Kammer folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz mit dem in Artikel 116(1) EPÜ verankerten Recht auf mündliche Verhandlung vereinbar, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten ihre Zustimmung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz erteilt haben?
Hoffmann Eitle ist der festen Überzeugung, dass die Parteien ein grundsätzliches Recht auf eine mündliche Verhandlung in Person haben, und dass Videoverfahren daher die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten erfordern. Videoverfahren können für eine Partei eine nützliche Option sein, sollten aber nicht zwingend vorgeschrieben werden. Nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen, z.B. im Falle einer Pandemie und wenn eine der Parteien ihre Zustimmung zum Videoverfahren offenbar in der Absicht verweigert, das Verfahren zu missbrauchen, ist eine Ausnahme von dieser Regel denkbar. Hoffmann Eitle hat daher zusammen mit sechs weiteren renommierten Patentanwaltskanzleien eine gemeinsame Amicus Curiae-Stellungnahme beim EPA eingereicht, dem ein Rechtsgutachten von Richter Professor Dr. Siegfried Broß beigefügt ist, der sowohl als Richter am Bundesverfassungsgericht als auch im Patentsenat des Bundesgerichtshofs tätig gewesen ist. Die Stellungnahme ist hier zu finden: documents.epo.org
Auf der Website des EPA sind inzwischen mehr als 20 Amicus Curiae-Stellungnahmen veröffentlicht worden. Die überwiegende Mehrheit von ihnen schlägt vor, die mündliche Verhandlung nicht in Form einer Videokonferenz abzuhalten, es sei denn, alle Parteien haben einer solchen Durchführung zugestimmt.