Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Einheitlichen Patentgerichtsabkommens

EPG-News | 02.12.2020

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes einschließlich der Zustimmung zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (UPCA) mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit verabschiedet.

EPA-Präsident António Campinos begrüßte die Nachricht: "Die heutige Verabschiedung durch den Bundestag bringt uns der mit Spannung erwarteten Umsetzung des Einheitspatent-Pakets einen wichtigen Schritt näher. Sobald dies geschehen ist, werden europäische Erfinder endlich vom Einheitspatent profitieren können, das ihnen einen einheitlichen Patentschutz und darüber hinaus ein einheitliches System für Rechtsstreitigkeiten in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten bietet. Dies wird Europa für Innovationen und Investoren noch attraktiver machen - und angesichts der COVID-19-Krise zur wirtschaftlichen Erholung beitragen".

Das EPA ist bereit, die ersten Einheitspatente zu registrieren. Damit Einheitspatente verfügbar werden, muss das UPCA in Kraft treten, was die Ratifizierung durch 13 der 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, voraussetzt. In Deutschland wird der Gesetzentwurf der UPCA nun dem Bundesrat noch in diesem Jahr zur Genehmigung vorgelegt. Sobald das deutsche Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist, ist zu erwarten, dass die letzten vorbereitenden Schritte unternommen werden können, um das Einheitliche Patentgericht im Jahr 2021 einzurichten. Das UPC könnte dann im Jahr 2022 seine Arbeit aufnehmen.

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