Die neue Praxis des DPMA zur Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten für Pflanzenschutzmittel

Veröffentlichung | 01.03.2008

Eine Frage des Vertrauensschutzes?

Autor(en): Dr. rer. nat. Klemens Stratmann (Patentanwalt, Dipl.-Chem.), Dr. iur. Marc Dernauer (Rechtsanwalt, LL.M.)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat seine Praxis zur Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten für Pflanzenschutzmittel hinsichtlich des am Anmeldetag vorzulegenden Zulassungstyps grundsätzlich geändert. Die neue Praxis wird bereits seit mehreren Monaten auf anhängige Zertifikatsanmeldungen für Pflanzenschutzmittel angewandt, obwohl erst eine vor kurzem veröffentlichte Mitteilung des Präsidenten des DPMA auf die Praxisänderung hinweist. Es ist ferner zu befürchten, dass die neue Praxis des DPMA die Recthsbeständigkeit der meisten seit 1998 erteilten Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel in Frage stellt.

Die Autoren, Patent- bzw. Rechtsanwälte aus der Chemie- bzw. Rechtsabteilung von HOFFMANN EITLE, beleuchten im Aprilheft der "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte" den rechtlichen Hintergrund der Praxisänderung und wollen damit die betroffenen Zertifikatsanmelder warnen. Sie gehen in ihrem Aufsatz ferner der Frage nach, ob ein Zertifikatsanmelder, dessen Zertifikat auf Grundlage des - nach der neuen Praxis des DPMA - falschen Zulassungstyps erteilt wurde, sich auf Vertrauensschutz berufen kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie in den "Mitteilungen der deutschen Patentanwälte", Heft 4/2008, Seiten 150-156.

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